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Definition:
"Unterschlagung, das vorsätzlich rechtswidrige Sichaneignen einer fremden beweglichen Sache, die der Täter bereits in seinem Besitz oder Gewahrsam hatte (z. B. als Entleiher). Im Unterschied zum Diebstahl erfolgt bei der Unterschlagung also kein Gewahrsamsbruch (keine »Wegnahme«), da der Täter die Sachherrschaft über die Sache bereits besaß (und sei es auch nur durch Fund)"
(Meyers Lexikon)
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Im regelmässigen Rhythmus werden leider immer wieder Autovermieter mit dieser Tatsache konfrontiert. Der Schaden hieraus kann sich bis zum existenzbedrohenden Tatbestand erstrecken. Der Grossteil der Versicherer weist einen angefragten Schutz vor Unterschlagung zurück. Aus diesem Grund gehen wir verstärkt den Weg auf elektronische Sicherungsverfahren umzusteigen.
Nähere Informationen diesebezüglich finden Sie unter Ortungssysteme
Gerne fragen wir aber auch einen gewünschten Versicherungsschutz bei diversen Versicherern für Sie an. Nutzen Sie hierfür bitte nebenstehendes Formular, damit wir kurzfristig Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.
Achtung neue Angebotskriterien:
Eine Unterschlagungsversicherung bieten wir künftig nur noch an, wenn der gesamte Fuhrpark durch 4 your fleet betreut wird.