Hauptmenü:
Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren).
Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache).
Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten).
Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadensereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung.
Versicherte Sachen
Die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude (Beispiel: Musterstraße 99, 99999 Musterhausen)
Gebäudezubehör (Beispiel: Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen) sonstiges Gebäudezubehör, soweit ausdrücklich vereinbart (Beispiel: Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Hundehütten, Hof- und Gehwegbefestigungen), Einbaumöbel (Einbauküchen), die individuell für ein Gebäude gefertigt wurden. Gebäudezubehör, soweit es sich im Gebäude befindet oder am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dient
Weitere Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör, sowie Wasser und Abwasserrohre außerhalb des Grundstücks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Nicht versicherte Sachen
Nicht versicherte Sachen sind nachträglich vom Mieter auf dessen Kosten eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, wie beispielsweise die Markise des Mieters.
Die Versicherungen im Einzelnen
Die verbundene Wohngebäudeversicherung verbindet drei Versicherungen in einem Vertrag. Die drei Versicherungen sind die Feuer-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung (inklusive Hagel). Jede Versicherung kann einzeln oder in beliebiger Kombination abgeschlossen werden. Die einzelnen Versicherungen vereinigen jeweils genau definierte Gefahren, welche das Gebäude und die weiteren versicherten Sachen bedrohen und durch diese versichert sein sollen.
Versicherte Gefahr |
Unterkategorie |
Erläuterung |
Feuer |
Brand |
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. |
Blitzschlag |
Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen aufgetroffen ist. |
|
Explosion |
Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen. |
|
Implosion |
Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. |
|
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs |
In den Musterbedingungen gibt es keine Definition. Als Luftfahrzeuge gelten Fahrzeuge die im Luftverkehrsgesetz aufgeführt werden. |
|
Leitungswasser |
Leitungswasser |
Leitungswasser ist Wasser, das aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist. |
Frost- und sonstiger Bruchschaden |
In den Musterbedingungen gibt es keine Definition |
|
Sturm und Hagel |
Sturm |
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 63 km/Stunde). |
Hagel |
In den Musterbedingungen gibt es keine Definition für Hagel; Die Gefahr Hagel ist unabhängig vom Ausmaß (zum Beispiel Korngröße) ohne Eingrenzung versichert. |
Textquelle und mehr Informationen zur Wohngebäudeversicherung: Wikipedia